
Aktuelle Rechtsprechung zum Verkehrsrecht
Sie wollen erst einmal selbst lesen? Unser Urteilsticker zum Verkehrsrecht enthält jeden Monat eine Auswahl verlässlicher aktueller Entscheidungen. Für Mandanten geschrieben und relevant. Zwar können diese Informationen keine Beratung ersetzen – aber wir glauben, dass ein aufgeklärter Mandant wesentlich zur guten Aufarbeitung seines Sachverhaltes beitragen kann.
Gerne beraten wir Sie weiter. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht.
- Verkehrsrecht Saarlouis: Bei der Restwertermittlung muss auch bei einem finanzierten KFZ, das im Eigentum einer Bank steht, die (überörtliche) Restwertbörse nicht genutzt werden (Urteil des OLG München vom 06.02.25, 24 U 3140/24e)von Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter am 17. März 2025 um 15:46
Soweit ersichtlich, ist dies die erste obergerichtliche Entscheidung zur Frage, ob bei einem kreditfinanzierten Kfz bei der Ermittlung des Restwertes der Sondermarkt genutzt werden muss. Das OLG München hat dies in dem genannten Urteil verneint, da kein Grund ersichtlich sei, warum eine finanzierende Bank bei einem Unfallschaden an dem sicherungsübereigneten Kfz gehalten sein sollte, –
- Auch ein an der Reparatur beteiligter Azubi zum Mechatroniker kann sich auf das Werkstattrisiko berufen, Anmerkung zu Urteil des LG Ansbach vom 25.10.2024 (3 O 606/23) und Hinweisbeschluss des OLG Nürnberg vom 28.01.2025 (4 U 2183/24)von Rechtsanwalt Michael Schmidl am 18. Februar 2025 um 11:23
Das Landgericht Ansbach hatte im Kern über weitere Reparaturkosten von 838,98 € in 1. Instanz zu entscheiden, weil der Haftpflichtversicherer des Schädigers im Wege der Widerklage die bereits gezahlten knapp 20.000 € zurückforderte. Der Geschädigten befand sich zum Unfallzeitpunkt im 3. Lehrjahr zum Kfz-Mechatroniker. Er beauftragte die Werkstatt seines Arbeitgebers mit der Reparatur des verunfallten Fahrzeuges
- Verkehrsrecht Saarlouis: Haftung des Betreibers von Waschanlagen für Schäden (Urteil des BGH vom 21. November 2024 – VII ZR 39/24).von Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter am 16. Dezember 2024 um 08:37
In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte die Waschanlage den Heckspoiler eines SUV abgerissen, der serienmäßig zum Fahrzeug gehörte und ordnungsgemäß befestigt war. Der Betreiber muss die Reparaturkosten übernehmen. Die Besonderheit des Falls lag darin, dass die Waschanlage grundsätzlich ordnungsgemäß funktionierte, aber für das konkrete KFZ trotz vorhandener Serienausstattung nicht geeignet war. Der BGH begründete
- In der Regel kein rechts vor links auf Parkplätzen – und damit oftmals eine Haftungsteilung – , aber dennoch im Einzelfall eine Haftungsverteilung von 70:30 möglich (BGH Urteil vom 22.11.2022, Az.: VI ZR 344/21)von Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter am 21. November 2024 um 08:21
Der BGH hat in dem genannten Urteil ausdrücklich bestätigt, dass die Vorfahrtsregelung rechts vor links auf Parkplätzen grundsätzlich keine Geltung hat. Dennoch hat es die Entscheidungen der Vorinstanz bestätigt, wonach hier eine Haftungverteilung in Höhe von 70 zu 30 zu Gunsten eines Unfallbeteiligten zugebilligt wurde. Im Einzelnen begründet der BGH seine Entscheidung unter anderem wie
- Verkehrsrecht Saarlouis: Beim Totalschaden eines KFZ eines vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten erfolgt beim Wiederbeschaffungswert kein Abzug von 19% Umsatzsteuer, wenn das KFZ wegen seines Alters nur noch differenzbesteuert zu erwerben ist (Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 01.03.2024 im Volltext, AZ: 28 C 143/24 (70) )von Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter am 23. Oktober 2024 um 08:55
Verkehrsrecht Saarlouis: Beim Totalschaden eines KFZ eines vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten erfolgt beim Wiederbeschaffungswert kein Abzug von 19% Umsatzsteuer, wenn das KFZ wegen seines Alters nur noch differenzbesteuert zu erwerben ist (Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 01.03.2024 im Volltext, AZ: 28 C 143/24 (70) ) Das Urteil des Amtsgerichts Saarlouis siehe: Verkehrsrecht Saarlouis: Beim Totalschaden eines KFZ