Peter Offermanns

Notar (a.D.)
Rechtsanwalt (bis 2020)

Rechtsanwalt (bis 2020) und Notar (a.D.) Offermanns studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und gründete die Norderstedter Kanzlei Offermanns im Jahr 1982.

Zum Jahresende 2020 hat er seine berufliche Tätigkeit beendet.

Notarielle Beurkundungen im Grundstücks- und Gesellschaftsrecht

Die notarielle Beurkundung ist zur Formwirksamkeit bestimmter Verträge gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Sie ist beispielsweise für die notarielle Beurkundung und Durchführung von

  • Grundstückskaufverträgen
  • Grundstücküberlassungsverträgen
  • Bauträgerverträgen
  • Grundschuldbestellungen

zwingend erforderlich. Diese Bereiche bilden einen Aufgabenschwerpunkt des Notariats der Kanzlei.

Notar Offermanns ist zudem regelmäßig im Gesellschaftsrecht tätig. Seine langjährige Berufserfahrung als Notar und die gründliche und umfassende Vorbereitung und Umsetzung von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften machen ihn zu einem geschätzten Ansprechpartner.

Zu den Aufgaben des Notariats im gesellschaftsrechtlichen Bereich gehören beispielsweise

  • Gründungen
  • Satzungsänderungen
  • Kapitalerhöhungen
  • Umwandlungen
  • Verschmelzungen von Gesellschaften.

Unterschriftsbeglaubigungen und Anmeldungen zur Eintragung von Rechtsänderungen im Grundbuch sowie Vereins- und  Handelsregister gehören ebenfalls zu den Aufgaben des Notars.

Notar und Fachanwalt für Familienrecht

Auch im Familienrecht ist die Mitwirkung des Notars vom Gesetz zum Teil zwingend vorgeschrieben, zum Beispiel bei der Beurkundung von Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Der Notar wird im Familienrecht oftmals auch vorbeugend konsultiert. Hier kommt die fachanwaltliche Expertise ergänzend in der Beratung zum Tragen: Durch den Abschluss eines vom Notar beurkundeten Ehevertrags oder Lebenspartnerschaftsvertrags können wirtschaftlich überzeugende Lösungen für unterschiedliche Fallgestaltungen etwa bei der Unternehmerehe oder allgemein zur Vorbeugung von typischen Konflikten bei einer möglichen Trennung und Scheidung erarbeitet werden. Zu einer Zeit, zu der beide Parteien neben ihrem eigenen auch das Wohlergehen des anderen im Blick behalten.

Notariell beurkundete General- und Vorsorgevollmachten werden oft zur Vermeidung der Bestellung eines gesetzlichen Betreuers und des Genehmigungsvorbehaltes des Betreuungsgerichts empfohlen.

Ein notariell beurkundetes Testament oder ein Erbvertrag bringt Rechtssicherheit. Darüber hinaus ermöglicht es eine zügige Regelung des Nachlasses ohne vermeidbare Wartezeiten für die Erben - wie sie etwa im Erbscheinsverfahren entstehen können. Ein klar durchdachtes notarielles Testament kann außerdem helfen, Streit unter den Erben zu vermeiden und somit langjährigen erbschaftlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen. Erbauseinandersetzungsverträge halten fest, wie ein Nachlass unter den Erben aufzuteilen ist.

Im Bereich der Vermögenswahrung erarbeitet der Notar Vertragsgestaltungen, um Vermögenswerte – unter Umständen bereits zu Lebzeiten - an die nächste Generation weiterzugeben. Dabei gilt es, güterrechtliche Vereinbarungen in Bezug auf etwa schenkungs- und erbschaftssteuerliche Auswirkungen auf wirtschaftlich sinnvolle und vermögensschonende Weise zu berücksichtigen.

Weitere Informationen zum Notariat finden Sie im Verbraucherportal der Notarkammer: http://www.ratgeber-notar.de/.

Dieser Ratgeber dient nur der Information und ist ein Dienst der Notarkammer für Sie als Verbraucher.

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