Rechtsgebiete
Unsere Fachanwaltschaften und Schwerpunkte
Zu Recht erwarten Mandanten heute von ihrem Anwalt oder ihrer Anwältin besondere Qualifikationen auf dem Fachgebiet ihres Falles.
Mit 2 langjährig tätigen Rechtsanwälten mit einander ergänzenden Qualifikationen und Fachanwaltschaften ist es uns möglich, dieser Erwartung nach einem spezialisierten Anwalt / einer spezialisierten Anwältin gerecht zu werden. Dennoch wollen und müssen wir nicht „auf allen Hochzeiten tanzen“ und empfehlen in Rechtsangelegenheiten, in denen wir nicht weiterhelfen können, an andere Spezialisten weiter.
Unsere Kompetenz sehen wir insbesondere auf folgenden Rechtsgebieten:
Erbrecht
- Testamente
- Erbverträge
- Erb- und Pflichtteilsansprüche
- Erbauseinandersetzungen
- erbrechtliche Beratung
Familienrecht
- Ehescheidungen/Aufhebung von Lebenspartnerschaften mit einvernehmlichen Regelungen (bspw. Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen)
- Unterhalt (Kindes- und Ehegattenunterhalt)
- Elternunterhalt
- Versorgungsausgleich
- Zugewinn
- Rechtsansprüche an Haus und Grundstück
- Elterliche Sorge
- Besuchsrecht
- Hausrat
Unsere Familienrechtsanwälte:
Sozialrecht
- Rentenansprüche
- Grad der Behinderung
- Prüfung und Abwehr von Unterhaltsforderungen des Sozialamtes
- Arbeitslosengeld und -hilfe
- Pflege- und Krankenversicherung
Versicherungsrecht
- Haftpflichtversicherungen
- Sachversicherungen
- Personenversicherungen
- Kraftfahrtversicherungen
- Vermögensschadenversicherungen
- Haftung des Versicherungsagenten-/makler
Verkehrsrecht
- Schadensersatz aus Verkehrsunfall (Fahrzeug- u. Personenschaden)
- Ordnungswidrigkeiten
- Fahrerlaubnisrecht
- Verkehrsstrafsache
- Reiserecht
Zivilrecht
- allgemeines Vertragsrecht
- Schadensersatz
- Inkasso/Einzug von Forderungen
- Mahnverfahren